Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 21. April 2022 aufgehoben
a)im Ausspruch über die im Fall III. 2. der Urteilsgründe (Hinterziehung der Einkommensteuer für das Jahr 2014) verhängte Einzelstrafe;
b)im Ausspruch über die Gesamtstrafe.
2.Die weitergehende Revision der Staatsanwaltschaft wird verworfen.
3.Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
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