I.
Streitig ist im Einspruchsverfahren, inwieweit Schuldzinsen für Darlehen zur Finanzierung der Bareinlage des Antragstellers in die Sozietät (... GbR G+M) als Sonderbetriebsausgaben des Antragstellers abziehbar sind und ob tarifbegünstigungsfähige Einkünfte des Antragstellers nach § 34 Abs. 1 Einkommensteuergesetz in der für das Streitjahr geltenden Fassung (EStG) vorliegen.
Wegen des Sachverhalts im Einzelnen wird auf den Bericht über die Außenprüfung vom 29.8.2002, die Akten und die von den Beteiligten eingereichten Schriftsätze Bezug genommen.
Der Antragsteller beantragt,
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|