Streitig ist, ob Schuldzinsen, die für die Finanzierung einer Einkommensteuernachzahlung angefallen sind, Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen sein können, wenn der Nachzahlungsbetrag später zurückerstattet wird und entsprechende Erstattungszinsen ausgezahlt werden.
Die Klägerin und ihr mittlerweile verstorbener Ehemann wurden in den Streitjahren 2001 und 2002 gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt.
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