FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 28.10.2008
3 K 2129/06
Normen:
EStG § 3c Abs. 1 ; EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 ; DBA Österreich Art. 15 Abs. 1 ;

Schuldzinsen für ein Darlehen zur Pilotenausbildung

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28.10.2008 - Aktenzeichen 3 K 2129/06

DRsp Nr. 2008/23598

Schuldzinsen für ein Darlehen zur Pilotenausbildung

1. Vorab entstandene Werbungskosten sind nur abzugsfähig, wenn sie durch auf die Erzielung steuerpflichtiger Einnahmen gerichtete Handlungen veranlasst sind. 2. Schuldzinsen für ein Darlehen zur Pilotenausbildung sind steuerlich nicht zu berücksichtigen, wenn eine Anstellung im Ausland (hier: österreich) erfolgt.

Normenkette:

EStG § 3c Abs. 1 ; EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 ; DBA Österreich Art. 15 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob Schuldzinsen für ein Darlehen zur Finanzierung einer Pilotenausbildung als Werbungskosten zu berücksichtigen sind.