FG Münster vom 16.05.2001
10 K 5156/99 E

Schuldzinsenabzug bei gemischt genutzten Gebäuden

FG Münster, vom 16.05.2001 - Aktenzeichen 10 K 5156/99 E

DRsp Nr. 2002/2392

Schuldzinsenabzug bei gemischt genutzten Gebäuden

Werden die Anschaffungskosten eines teilweise vermieteten und teilweise selbst genutzten Gebäudes mit Eigenmitteln und Darlehen finanziert, können die Schuldzinsen für diejenigen Darlehen, die zur Anschaffung des vermieteten Gebäudeteils verwendet worden sind, als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abgezogen werden.

Für die Praxis: