FG Münster, vom 16.05.2001 - Aktenzeichen 10 K 5156/99 E
DRsp Nr. 2002/2392
Schuldzinsenabzug bei gemischt genutzten Gebäuden
Werden die Anschaffungskosten eines teilweise vermieteten und teilweise selbst genutzten Gebäudes mit Eigenmitteln und Darlehen finanziert, können die Schuldzinsen für diejenigen Darlehen, die zur Anschaffung des vermieteten Gebäudeteils verwendet worden sind, als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abgezogen werden.
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