FG Düsseldorf vom 27.05.1999
8 K 8218/97 E
Normen:
EStG § 4 Abs. 4a ;
Fundstellen:
EFG 2002, 202

Schuldzinsenabzug bei gemischtem Kontokorrentkonto

FG Düsseldorf, vom 27.05.1999 - Aktenzeichen 8 K 8218/97 E

DRsp Nr. 2002/9641

Schuldzinsenabzug bei gemischtem Kontokorrentkonto

Bei einem Kontokorrentkonto sind die Zinsen als Betriebsausgaben abzugsfähig, soweit der Schuldensaldo durch Abbuchungen für betriebliche Zwecke entstanden ist. Zur Ermittlung dieses Betrages ist das Konto vom Steuerpflichtigen nach der Zinsstaffelmethode rechnerisch in zwei Unterkonten aufzuteilen.

Normenkette:

EStG § 4 Abs. 4a ;

Für die Praxis:

1. Kommt der Steuerpflichtige seiner Mitwirkungspflicht zur rechnerischen Aufteilung in Unterkonten nicht nach, kann das Finanzamt die nicht abziehbaren Schuldzinsen schätzen. Dabei hält es das FG für ausreichend, wenn das Verhältnis zwischen der Summe der betrieblich und privat veranlassten Sollbeträge ermittelt wird. Betriebseinnahmen und Privateinlagen seien nur im Falle einer Aufteilung des Kontos durch den Steuerpflichtigen zu berücksichtigen.