Zwischen den Beteiligten ist allein streitig, ob Aufwendungen der Kläger für einen Schulbesuch der Tochter in S (Australien) als Sonderausgaben bzw. als Werbungskosten abgezogen werden können.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|