FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 13.09.2010
5 K 1010/10
Normen:
EStG 2005 § 10 Abs. 1 Nr. 9;

Schulgeld für Schulbesuch in Australien

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.09.2010 - Aktenzeichen 5 K 1010/10

DRsp Nr. 2011/2607

Schulgeld für Schulbesuch in Australien

Schulgeld für den Besuch einer Schule in Australien, die nicht als staatlich genehmigte oder nach Landesrecht erlaubte Ersatzschule anerkannt ist, ist nicht als Sonderausgabe abzugsfähig.

Normenkette:

EStG 2005 § 10 Abs. 1 Nr. 9;

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist allein streitig, ob Aufwendungen der Kläger für einen Schulbesuch der Tochter in S (Australien) als Sonderausgaben bzw. als Werbungskosten abgezogen werden können.