FG Niedersachsen - Urteil vom 24.09.2002
3 K 283/02
Normen:
EStG § 13 ; GewStG § 2 Abs. 1 Satz 1 ; GewStDV § 1 Abs. 1 Satz 1 ;
Fundstellen:
EFG 2003, 454

Schweinemast; Gewerbebetrieb; Umstrukturierung - Schweinemastbetrieb als Gewerbebetrieb

FG Niedersachsen, Urteil vom 24.09.2002 - Aktenzeichen 3 K 283/02

DRsp Nr. 2003/2773

Schweinemast; Gewerbebetrieb; Umstrukturierung - Schweinemastbetrieb als Gewerbebetrieb

1. Überschreiten bei einer Schweinemastanlage in einem Zeitraum von mehreren Jahren die erzeugten Vieheinheiten deutlich die zulässigen Vieheinheiten, so handelt es sich um einen Gewerbebetrieb, wenn dem eindeutige Umstrukturierungsmaßnahmen zugrunde liegen. 2. Von einer nachhaltigen Betätigung im Sinne eines Gewerbebetriebes ist bei eindeutigen Umstrukturierungsmaßnahmen bereits bei Einleitung der Maßnahme auszugehen.

Normenkette:

EStG § 13 ; GewStG § 2 Abs. 1 Satz 1 ; GewStDV § 1 Abs. 1 Satz 1 ;

Tatbestand:

Zwischen den Parteien ist streitig, ob der Kläger im Zeitraum vom 1. Januar 1996 bis zum 30. Juni 1998 durch einen Schweinemastbetrieb Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft oder aber solche aus Gewerbebetrieb erzielt hat.