I.
Streitig ist, ob im Billigkeitswege die steuermindernde Übertragung einer § 6b-Rücklage zu gewähren ist.
Die Klägerin (Klin) ist eine Familiengesellschaft in der Rechtsform einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GdbR), die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft erzielt. Bilanzstichtag der Klin ist der 30. Juni.
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