LG Köln, vom 14.02.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 8 O 54/19
OLG Köln, vom 28.08.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 1 U 19/20
Sekundäre Darlegungslast bei Vorgängen innerhalb eines Unternehmens; Kenntnis der verfassungsmäßigen Vertreter von der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in sog. Diesel-Fällen
BGH, Urteil vom 27.10.2022 - Aktenzeichen III ZR 211/20
DRsp Nr. 2022/17822
Sekundäre Darlegungslast bei Vorgängen innerhalb eines Unternehmens; Kenntnis der verfassungsmäßigen Vertreter von der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in sog. Diesel-Fällen
Zur sekundären Darlegungslast bei Vorgängen innerhalb eines Unternehmens, die auf eine Kenntnis seiner verfassungsmäßigen Vertreter von der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in sogenannten Diesel-Fällen schließen lassen (Anschluss an BGH, Urteile vom 8. März 2021 - VI ZR 505/19, NJW 2021, 1669 Rn. 27 f und vom 16. September 2021 - VII ZR 192/20, WM 2021, 2056 Rn. 26 f; Fortführung von Senat, Urteil vom 4. August 2022 - III ZR 230/20, juris).
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