FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 26.05.2010 3 K 6009/05 B
Normen:
EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1 S. 2; EStG § 15 Abs. 2; GewStG § 2 Abs. 1 S. 1;
Fundstellen:
DStRE 2011, 169
Selbstständige Beratung von Radiosendern gewerbesteuerpflichtig, wenn kein an einer mit dem beratenden Betriebswirt vergleichbaren umfassenden Vorbildung gegeben ist
FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26.05.2010 - Aktenzeichen 3 K 6009/05 B
DRsp Nr. 2010/18653
Selbstständige Beratung von Radiosendern gewerbesteuerpflichtig, wenn kein an einer mit dem beratenden Betriebswirt vergleichbaren umfassenden Vorbildung gegeben ist
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