FG Baden-Württemberg - Urteil vom 24.04.2007
4 K 200/04
Normen:
LStDV § 1 Abs. 2 ; EStG § 18 Abs. 1 ; EStG § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ;

Selbstständige Tätigkeit oder Arbeitnehmereigenschaft bei gelegentlichen Auftritten von verschiedenen Pianisten in einemRestaurant

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.04.2007 - Aktenzeichen 4 K 200/04

DRsp Nr. 2008/8571

Selbstständige Tätigkeit oder Arbeitnehmereigenschaft bei gelegentlichen Auftritten von verschiedenen Pianisten in einemRestaurant

Für die Gesamtwürdigung, ob verschiedene, jeweils gelegentlich in einem Restaurant auftretende Pianisten Arbeitnehmer des Restaurantinhabers oder auf selbstständiger Basis tätig sind, ist nicht von den jeweils typischen Konditionen einer Dauertätigkeit, sondern von denjenigen einer Aushilfstätigkeit auszugehen. Der einzelne Pianist kann daher auch dann als Arbeitnehmer des Restaurantinhabers zu beurteilen sein, wenn er nur ab und zu auftritt, keine festen Arbeitszeiten sowie keine Ansprüche auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaub oder sonstige Sozialleistungen hat, wenn er ferner das gespielte Programm völlig frei gestalten darf, für jeden Auftritt wieder ein eigener Vertrag mit dem Restaurantinhaber geschlossen wird, also keine generelle Verpflichtung des einzelnen Pianisten zu Auftritten in dem Lokal besteht, und wenn der Pianist zudem als alleiniger Vertragspartner des Restaurantinhabers gelegentlich weitere Musiker mitbringt und Teile des Honorars an sie weiterreicht.

Normenkette:

LStDV § 1 Abs. 2 ; EStG § 18 Abs. 1 ; EStG § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ;

Tatbestand: