FG Baden-Württemberg - Beschluss vom 04.05.2001
14 K 73/01
Normen:
EStG § 32 Abs. 4 S 1 Nr. 2 Buchst. a ;
Fundstellen:
EFG 2001, 1299

Selbststudium zur Vorbereitung auf die Ablegung des Abiturs im Wege der Schulfremdenprüfung als Berufsausbildung i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG

FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.05.2001 - Aktenzeichen 14 K 73/01

DRsp Nr. 2001/16278

Selbststudium zur Vorbereitung auf die Ablegung des Abiturs im Wege der Schulfremdenprüfung als Berufsausbildung i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG

1. Eine Berufsausbildung i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG ist auch ein Selbststudium, das auf ein bestimmtes Ausbildungsziel gerichtet ist und mit einer staatlichen Prüfung abschließt. Einer schulischen Einbindung oder einer schulischen Mindestorganisation bedarf es nur dann, wenn andernfalls nicht sichergestellt ist, ob überhaupt eine Ausbildung stattfindet. 2. Die Zeit, während der sich ein volljähriges Kind im Wege des Selbststudiums auf die Schulfremdenprüfung zum Erwerb des Abiturzeugnisses vorbereitet, ist als Zeit der Berufsausbildung anzusehen.

Normenkette:

EStG § 32 Abs. 4 S 1 Nr. 2 Buchst. a ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob der Klägerin für ihren Sohn während der Zeit der privaten Vorbereitung auf das Abitur im Wege des Selbststudiums Kindergeld zu gewähren ist.

Der am 31. August 1979 geborene Sohn der Klägerin, M. - M -, besuchte im Schuljahr 1999/2000 die Jahrgangsstufe 13 des F.-Gymnasiums in F. Wegen erheblicher krankheitsbedingter Fehlzeiten wurde er - zum zweiten Male - nicht zum Abitur zugelassen. Die Nichtzulassung wurde damit begründet, dass eine Leistungsbeurteilung wegen der Fehlzeiten nicht möglich gewesen sei.