Die gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder (außer Hessen) vom 3.1.2011 über Steuererklärungsfristen 2010 (Fristenerlass 2010) sind im BStBl 2011 I S. 44, veröffentlicht.
Unverändert zu dem Verfahren im Vorjahr wird die gesetzliche Abgabefrist des 31.5.2011 für Steuerpflichtige, die steuerlich vertreten werden, einheitlich allgemein auf den 31.12.2011 verlängert.
Diese allgemeine Fristverlängerung gilt auch für Angehörige der steuerberatenden Berufe in eigener Sache.
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