Nachdem die Eltern von Schülern öffentlicher Schulen in Berlin nach Änderung der Lernmittelfreiheit vom Schuljahr 2003/2004 an die Schulbücher ihrer Kinder teilweise selbst finanzieren müssen, ist aufgrund von Presseberichten über die Organisation von Schulbuchvereinen die Frage aufgeworfen worden, welche Folgerungen sich aus der zweckgebundenen Hingabe von Zuwendungen an Fördervereine öffentlicher Schulen zur Beschaffung der für den Unterricht obligatorischen Schulbücher für die Gemeinnützigkeit der Fördervereine und eine steuerliche Berücksichtigung der Zuwendung im Rahmen des § 10b EStG ergeben.
Hierzu bittet der SenFin folgende Auffassung zu vertreten:
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