Zur Frage der steuerlichen Behandlung von Zuschüssen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” bei Leasingverträgen ist, folgende Auffassung zu vertreten:
Eine Leasingnehmerin erhält Zuwendungen für die Errichtung bzw. Erweiterung ihrer Betriebsstätte. Diese werden unter der Auflage bewilligt, dass sie an die Leasinggeberin weitergeleitet werden und dass diese sich verpflichtet, die Zuschüsse zur Absenkung der Leasingkosten einzusetzen. Weitere Auflagen bestehen darin, dass eine bestimmte Anzahl von Dauerarbeitsplätzen geschaffen und besetzt werden muss sowie dass das geförderte Wirtschaftsgut während der vereinbarten Grundmietzeit in der Betriebsstätte der Leasingnehmerin eigenbetrieblich genutzt werden muss. Die Leasinggegenstände sind der Leasinggeberin zuzurechnen.
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