Ich bitte zu beachten, dass nach bundeseinheitlicher Abstimmung auf satzungswidrige Zahlungen von Vorstandsvergütungen, die zwischen dem 14. Oktober 2009 und dem 31. Dezember 2010 geleistet werden, die Regelungen des BMF-Schreibens vom 14. Oktober 2009 - IV C 4 - S 2121/07/0010 - DOK 2009/0680374 - entsprechend anzuwenden sind, wenn die Mitgliederversammlung eine Satzungsänderung, die Tätigkeitsvergütungen zulässt, bis zum 31. Dezember 2010 beschließt.
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