Bezüge
Den im Ausland eingesetzten Soldaten werden grundsätzlich folgende Bezüge gezahlt:
Das steuerpflichtige inländische Grundgehalt.
Der nach § 3 Nr. 64 EStG steuerfreie Auslandsverwendungszuschlag nach §
Die Belastungen und erschwerenden Besonderheiten der Verwendung werden in sechs Stufen des Zuschlags berücksichtigt (§
Anstelle von Auslandstagegeld eine Aufwandsvergütung nach §
Für die ersten drei Monate der Auslandstätigkeit ist diese Vergütung nach § 3 Nr. 13 EStG steuerfrei. Nach Ablauf des Dreimonatszeitraums gehört die Aufwandsvergütung zum steuerpflichtigen Arbeitslohn.
Werbungskosten
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