Die Sen Fin Berlin bittet zu der Frage, ob auch bei der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften i.S. des § 17 EStG das für Veräußerungen i.S. des § 23 EStG mit dem EU-Richtlinien-Umsetzungsgesetz für die Fälle der Sammelverwahrung gemäß §
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