Sen.Fin Bremen - Erlass vom 05.10.2004
S 2144 - 6242 - 110

Sen.Fin Bremen - Erlass vom 05.10.2004 (S 2144 - 6242 - 110) - DRsp Nr. 2008/88686

Sen.Fin Bremen, Erlass vom 05.10.2004 - Aktenzeichen S 2144 - 6242 - 110

DRsp Nr. 2008/88686

Ertragsteuerliche Behandlung von Zuwendungen der Wirtschaft für die Planung oder den Bau von Verkehrswegen

Um die von der öffentlichen Hand geplanten Infrastrukturmaßnahmen zu fördern und zu beschleunigen, wird von den Wirtschaftsverbänden dafür geworben, dass sich die private Wirtschaft an den Planungs- und Baukosten bestimmter Straßenbauprojekte durch Aufbringung von freiwilligen Zuschüssen beteiligt. Die Finanzmittel werden - ggf. über eine Sammelstelle der Wirtschaftsverbände (z.B. Handelskammer, Handwerkskammer) - der öffentlichen Hand zur Verfügung gestellt; eine unmittelbare Beteiligung an dem Bau und dem Betrieb des Projektes (z.B. im Wege sog. Betreibermodelle - Public Private Partnerships - PPP) wird damit nicht angestrebt.

Als konkretes Projekt wird derzeit für die Planung und den Bau der A 22 (Küstenautobahn) geworben.

Die Zuwendungen der Unternehmen für derartige Maßnahmen sind als Betriebsausgabe abzugsfähig, wenn sie durch den Betrieb veranlasst sind (§ 4 Abs. 4 EStG). Davon ist auszugehen, wenn das Unternehmen von dem Projekt konkrete wirtschaftliche Vorteile erwartet (z.B. Wettbewerbsvorteile auf Grund günstigerer Verkehrsanbindungen).