Als Arbeitsgrundlage zur einkommensteuerlichen Behandlung diverser Kapitalanlageformen ist (auf der Grundlage der Verfügung der OFD Kiel vom 03.07.2003 - S 2252A - St 231) eine alphabetische Zusammenstellung erstellt worden, die in das Fachinformationssystem der Finanzämter unter
Steuern
ErtragSt
ESt/LSt
Arbeitshilfen
Kapitalanlagen
eingestellt worden ist.
Aufgenommen worden sind auch Finanzprodukte, die im Regelfall nicht unter § 20 EStG einzuordnen sind, weil auf Grund der fehlenden Kapitalrückzahlungs- und Kapitalertragsgarantie keine Besteuerung nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 bzw. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 EStG in Betracht kommt (vgl. Senator für Fin Bremen mit Erlass vom 27.11.2001 - EStG -Kartei Bremen, § 23 EStG Nr. 4).
Zur Erläuterung einiger Grundsätze zur Zuordnung und Behandlung der Kapitalanlagen wird auf Folgendes hingewiesen:
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