Es ist gefragt worden, wie Aufwendungen zur Einführung eines neuen umfassenden Softwaresystems bilanzsteuerrechtlich zu behandeln sind. Die Gesamtkosten können sich je nach Größe des Unternehmens auf mehrere Mio EURO belaufen. Sie setzen sich zusammen aus Aufwendungen für Software, bestehend aus einzelnen problemlos erweiterbaren Modulen, EDV-Beratung für das Festlegen der Arbeitsabläufe und Verfahren zur Einführung des EDV-Systems, Anpassung der Software an die individuellen Bedürfnisse und Strukturen des Unternehmens (Implementierung) und Schulung der Anwender.
Hierzu ist folgende Auffassung zu vertreten:
Der Erwerb von Computerprogrammen als Anwendersoftware führt zu (immateriellen) Wirtschaftsgütern, wenn das Eigentum oder - wie in der überwiegenden Zahl der Fälle - ein Lizenzrecht und somit ein Nutzungsrecht i.S.d. §
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