Der in den USA zugelassene Vertrieb „gebrauchter” Risikolebensversicherungspolicen wird als Kapitalanlagemöglichkeit zunehmend auch über inländische Fondsgesellschaften angeboten. Dabei stellt sich die Frage, welcher Einkunftsart die Erträge der Fondsgesellschaften bzw. der Anleger zuzurechnen sind.
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