Nach dem vom Senator für Wirtschaft, Mittelstand, Technologie und Europaangelegenheiten als Aufsichtsbehörde genehmigten Beschluss der Vollversammlung der Arbeitnehmerkammer wird der bisherige Beitragssatz auch ab 1. Jan. 2007 beibehalten.
Danach betragen die Beiträge zur Arbeitnehmerkammer 0,15 v.H. des steuerpflichtigen Arbeitslohns.
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