Sen.Fin Bremen - Erlass vom 23.07.2004
S 2240 - 4182 - 110

Sen.Fin Bremen - Erlass vom 23.07.2004 (S 2240 - 4182 - 110) - DRsp Nr. 2008/88765

Sen.Fin Bremen, Erlass vom 23.07.2004 - Aktenzeichen S 2240 - 4182 - 110

DRsp Nr. 2008/88765

Betriebsaufspaltung; Abzugsfähigkeit von Aufwendungen nach § 3c EStG bei Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens

Aufwendungen für Wirtschaftsgüter, die im Rahmen einer Betriebsaufspaltung dem Betriebsunternehmen gegen ein angemessenes Entgelt zur Nutzung überlassen werden, unterliegen in der Regel keiner Abzugsbeschränkung. Denn im Fall der entgeltlichen Nutzungsüberlassung überlagert der wirtschaftliche Zusammenhang zwischen den Aufwendungen und den im Rahmen der Betriebsaufspaltung steuerpflichtigen Miet-/Pachteinnahmen den wirtschaftlichen Zusammenhang zwischen den Aufwendungen und der Beteiligung/den Beteiligungseinnahmen.

Erfolgt diese Überlassung unentgeltlich oder teilentgeltlich, kann im Halbeinkünfteverfahren nach § 3c EStG eine Abzugsbeschränkung bestehen.

Grundfall: Eine natürliche Person überlässt Wirtschaftsgüter an eine Betriebskapitalgesellschaft