Nach dem Wortlaut des §
In den neuen Bundesländern gibt es eine Vielzahl sog. Denkmalbereiche, in denen Gebäude, Gebäudetrakte, Siedlungen etc. zusammengefasst sind, wobei einzelne darin belegene Gebäude oder Gebäudeteile für sich allein die Voraussetzungen für ein Baudenkmal nicht erfüllen (sog. Ensembleschutz). Denkmalbereiche sind formal festgelegte Gebiete, die in den Denkmalschutzbestimmungen des jeweiligen Bundeslandes als solche aufgeführt sind. Sie wurden teilweise durch Überleitung des Rechts der ehemaligen DDR und teilweise durch Denkmalbereichssatzungen begründet. Die Behandlung erfolgte dabei wie ein Einzeldenkmal.
Es ist die Frage gestellt worden, ob ein Gebäude oder Gebäudeteil, das/der für sich allein die Voraussetzungen eines Baudenkmals nicht erfüllt, aber unter den Ensembleschutz eines Denkmalbereichs fällt, nach §
Nach der Erörterung der Einkommensteuer-Referenten des Bundes und der Länder gilt Folgendes:
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