Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts für das Saarland vom 9.3.2020 wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger begehrt die Kostenerstattung für eine Behandlung der Stammvarikosis bei chronisch-venöser Insuffizienz durch Radiofrequenztherapie.
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