Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 25. November 2016, berichtigt durch Beschluss vom 26. Mai 2017, wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Revisionsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
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