Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II.Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
III.Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500,- Euro festgesetzt.
Die Antragstellerin, eine im März 1955 geborene russische Staatsangehörige, verfolgt mit ihrer Beschwerde ihren in erster Instanz erfolglosen Antrag nach §
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