Der Senat beabsichtigt, die Revision der Beklagten gegen das Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Hannover vom 29. August 2016 durch einstimmigen Beschluss gemäß § 552a Satz 1 ZPO auf ihre Kosten zurückzuweisen.
Die Beklagte erhält Gelegenheit zur Stellungnahme binnen eines Monats nach Zustellung dieses Beschlusses.
I.
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