Erhalten Arbeitnehmer finanzielle Unterstützung bei ihrer beruflichen Fort- und Weiterbildung, stellt sich häufig die Frage, ob diese Zahlungen steuer- und damit auch sozialversicherungspflichtig sind. Wir zeigen Ihnen, wie diese Zuschüsse abgabenfrei geleistet werden können und worauf Sie dabei achten müssen.
Berufliche Fort- oder Weiterbildungsleistungen des Arbeitgebers führen nicht zu Arbeitslohn, wenn diese Bildungsmaßnahmen im ganz überwiegend betrieblichen Interesse des Arbeitgebers durchgeführt werden.
Für ein überwiegend betriebliches Interesse einer Bildungsmaßnahme sprechen
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