Auf die sofortige Beschwerde des Verfügungsbeklagten wird das am 04.11.2020 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer - Kammer für Handelssachen - des Landgerichts Bochum abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die einstweilige Verfügung der 15. Zivilkammer - Kammer für Handelssachen - des Landgerichts Bochum vom 07.04.2020 wird im Kostenpunkt aufgehoben. Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Verfügungskläger auferlegt.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden ebenfalls dem Verfügungskläger auferlegt.
A.
Die Parteien sind Internetversandhändler.
Am 19.03.2020 versandte der Prozessbevollmächtigte des Verfügungsklägers eine E-Mail an den Verfügungsbeklagten mit der Betreffzeile "Unser Zeichen: A ./.
"Sehr geehrter Herr B,
bitte beachten Sie anliegende Dokumente, die wir Ihnen situationsbedingt zur Entlastung der angespannten Infrastruktur im Versandwesen nur auf elektronischem Wege zur Verfügung stellen.
C"
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