Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer vom 5.7.2021, Ziff. II (Az.: 69d - VK 39/2019; Festsetzung einer Gebühr in Höhe von EUR 26.698) wird zurückgewiesen.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens wird auf Euro 7.913 festgesetzt.
I.
Die Antragstellerin wendet sich gegen die Festsetzung der Gebühr für das Verfahren vor der Vergabekammer.
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