1. Auf die sofortige Beschwerde der Beschwerdefüherin zu 1 wird der Beschluss des Amtsgerichts Jena vom 19.03.2021, Az. HR___ aufgehoben. Das Amtsgericht wird angewiesen, die mit Anmeldung vom 13.08.2020 (UR-Nr. ___ des Notars Dr. S__) zur Eintragung angemeldete Tatsache betreffend die Änderung der Satzung in § 4 (Geschäftsjahr) in das Handelsregister einzutragen.
2. Die sofortige Beschwerde des Beschwerdeführers zu 2 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Jena vom 19.03.2021, Az. HR___, wird als unzulässig verworfen.
3. Von der Erhebung der Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren wird abgesehen; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
4. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
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