1. Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Jena - Registergericht - vom 20.01.2021, Az. HRB__, aufgehoben.
Das Amtsgericht wird angewiesen, die mit Anmeldung vom 14.12.2020, UR-Nr. __/__ der Notarin L_, S_, zur Eintragung angemeldeten Tatsachen betreffend die Beendigung des Gewinnabführungsvertrages in das Handelsregister einzutragen.
2. Von der Erhebung der Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren wird abgesehen; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
I.
Am 14.12.2020 ging eine geänderte Gesellschafterliste beim Registergericht ein (Blatt 28 der Registerakte), die nicht mehr wie zuvor die M_ GmbH G_ als Alleingesellschafterin der Antragstellerin auswies, sondern die G_ GmbH. Der Vorgang wurde der Rechtspflegerin am 15.12.2020 vorgelegt und die geänderte Gesellschafterliste an diesem Tag in das Handelsregister aufgenommen.
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