I. Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten wird der Beschluss der Rechtspflegerin des Landgerichts Magdeburg vom 30.03.2021 dahin abgeändert, dass die von der Beklagten an die Klägerin zu erstattenden Kosten auf 3.806,41 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.01.2021 festgesetzt werden.
Im Übrigen wird die sofortige Beschwerde zurückgewiesen.
II. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|