Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 26.05.2020 -
Der Kläger hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
3.Der Beschwerdewert wird auf 222 € festgesetzt.
I.
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