1. Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Saarbrücken vom 12. Januar 2021 -
2. Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
3. Der Beschwerdewert beträgt 210,19 €.
I.
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