Auf die sofortige Beschwerde des Antragsgegners vom 7. November 2019 wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Reinbek vom 29. Oktober 2019 in der Fassung des Kostenfestsetzungsbeschlusses des Amtsgerichts - Familiengericht - Reinbek vom 10. Januar 2020 abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die von dem Antragsgegner an den Antragsteller gem. § 106 ZPO nach dem vollstreckbaren Vergleich des Amtsgerichts Reinbek vom 22. Mai 2019 zu erstattenden Kosten werden auf
714,98 Euro
(in Worten: siebenhundertvierzehn 98/100 Euro)
nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gem. § 247 BGB hieraus seit dem 4. Juni 2019 festgesetzt.
II.Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller.
III.Der Verfahrenswert des Beschwerdeverfahrens wird auf die Gebührenstufe bis 500,00 Euro festgesetzt.
I.
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