Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind Eheleute und werden zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Sie waren Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebes, den sie zuletzt verpachtet hatten. Mit Schreiben vom 15. Mai 1991 erklärten sie gegenüber dem Beklagten und Revisionskläger (Finanzamt -FA--) die Aufgabe des Betriebes. Sie errechneten einen Aufgabegewinn. Entsprechend der sich hieraus und geringen anderen Einkünften ergebenden Einkommensteuerschuld setzte das FA zuletzt durch Bescheid vom 29. August 1991 Einkommensteuervorauszahlungen für das dritte und vierte Quartal 1991 und einen Solidaritätszuschlag (SolZ) von 7,5 v.H. fest.
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