BFH - Urteil vom 29.06.2004
IX R 7/01
Normen:
FördG § 4 Abs. 1 S. 5 § 4 Abs. 2 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2004, 1408
Vorinstanzen:
FG München, vom 28.11.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 13 K 469/00

Sonder-AfA auf Anzahlungen nach dem FördG

BFH, Urteil vom 29.06.2004 - Aktenzeichen IX R 7/01

DRsp Nr. 2004/13450

Sonder-AfA auf Anzahlungen nach dem FördG

1. § 4 FördG ist kein selbstständiger Begünstigungstatbestand sondern regelt lediglich die Bemessungsgrundlage für Sonderabschreibungen, setzt also die Erfüllung der Tatbestände der §§ 1 bis 3 FördG und damit zugleich voraus, dass das betreffende WG angeschafft wird.2. Außerdem muss der Stpfl. das angeschaffte WG zu irgendeinem Zeitpunkt innerhalb des Förderzeitraums zur Einkünfteerzielung einsetzen.3. Sonderabschreibungen auf Anzahlungen nach § 4 FördG können nicht geltend gemacht werden, wenn eine angeschaffte ETW innerhalb des Förderzeitraums niemals zur Erzielung von Einkünften aus VuV genutzt wurde, sondern nach der Abnahme unvermietet weiterverkauft wird.

Normenkette:

FördG § 4 Abs. 1 S. 5 § 4 Abs. 2 ;

Gründe: