FG Thüringen - Urteil vom 27.02.2002
IV 1311/00
Normen:
AO (1977) § 125 Abs. 1, 119 § 179 Abs. 2 S. 2 § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a ; FördG § 1 Abs. 1 S. 2 § 4 ;
Fundstellen:
EFG 2003, 372

Sonderabschreibung nach § 4 Fördergebietsgesetz nach Gesellschafterwechsel einer GbR; Nichtigkeit eines Feststellungsbescheids; Feststellungsbescheid 1997

FG Thüringen, Urteil vom 27.02.2002 - Aktenzeichen IV 1311/00

DRsp Nr. 2003/3333

Sonderabschreibung nach § 4 Fördergebietsgesetz nach Gesellschafterwechsel einer GbR; Nichtigkeit eines Feststellungsbescheids; Feststellungsbescheid 1997

Geben die früheren Gesellschafter einer GbR nach dem Verkauf ihrer Anteile die Feststellungserklärung für ein vor dem Verkauf liegendes Wirtschaftsjahr und nehmen sie dabei entgegen den vertraglichen Vereinbarungen mit den Anteilserwerbern die Sonderabschreibung nach § 4 FördG in Anspruch, so ist der auf dieser Basis ergangene, an die früheren Gesellschafter gerichtete und bestandskräftig gewordene Feststellungsbescheid nicht nichtig. Das gilt jedenfalls dann, wenn dem FA bei Erlass des Feststellungsbescheids weder der Gesellschafterwechsel noch die Absprache zu § 4 FördG bekannt war (Ausführungen zur anspruchsberechtigten "Gesellschaft" i.S. von § 1 Abs. 1 Satz 2 FördG).

Normenkette:

AO (1977) § 125 Abs. 1, 119 § 179 Abs. 2 S. 2 § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a ; FördG § 1 Abs. 1 S. 2 § 4 ;

Tatbestand: