Sonderabschreibung und Ansparabschreibung bei verpachtetem Gewerbebetrieb
FG Köln, Urteil vom 24.09.2008 - Aktenzeichen 7 K 1431/07
DRsp Nr. 2008/23577
Sonderabschreibung und Ansparabschreibung bei verpachtetem Gewerbebetrieb
1) Der Gesetzeszweck des § 7g Abs. 1EStG rechtfertigt es, die langfristige Vermietung von Wirtschaftsgütern - etwa im Rahmen einer Betriebsverpachtung im Ganzen - nicht in den Anwendungsbereich des § 7g einzubeziehen, sondern den Förderungszweck nur auf den vom Pächter fortgeführten "aktiven" Betrieb zu erstrecken. Dies gilt für Ansparabschreibungen gemäß § 7g Abs. 3EStG gleichermaßen.2) Es liegt kein Verstoß gegen den in Art. 3 Abs. 1GG verankerten allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz vor, wenn einem verpachteten Gewerbebetrieb die Inanspruchnahme von Abschreibungen nach § 7gEStG versagt bleibt.
Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Kläger in den Jahren 2001 und 2002 Abschreibungsbeträge nach § 7g Abs. 1 und 3EStG in Anspruch nehmen darf.
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