FG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 31.01.2008
3 K 2353/04
Normen:
FördG § 3 S. 1 ; FördG § 4 Abs. 2 S. 2 ; FördG § 4 Abs. 2 S. 3 ; AO § 118 S. 1 ;

Sonderabschreibungen nach dem Fördergebietsgesetz bei Umbau einer Kaserne in Eigentumswohnungen; Behandlung von Schreiben des Finanzamts als Verwaltungsakt

FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 31.01.2008 - Aktenzeichen 3 K 2353/04

DRsp Nr. 2008/11670

Sonderabschreibungen nach dem Fördergebietsgesetz bei Umbau einer Kaserne in Eigentumswohnungen; Behandlung von Schreiben des Finanzamts als Verwaltungsakt

1. Für die Rechtsfrage, ob der Umbau eines ehemals als Mannschaftsunterkunft genutzten Militärwohngebäudes zu Eigentumswohnungen im Rahmen der §§ 3, 4 des Fördergebietsgesetzes zu (mit 40 v.H. Sonderabschreibung begünstigten) Modernisierungsaufwendungen bzw. nachträglichen Herstellungskosten eines bereits angeschafften Wirtschaftsguts (Objekts) führt oder aber zu (nur mit 25 v.H. Sonderabschreibung begünstigten) Herstellungskosten von neu entstandenen Eigentumswohnungen, ist die BFH-Rechtsprechung zu anderen Rechtsgebieten anzuwenden, wonach Baumaßnahmen an einer bereits bestehenden Wohnung bzw. einem Gebäude nur dann als Herstellung einer Wohnung bzw. eines Gebäudes anzusehen sind, wenn die Baumaßnahmen einem Neubau gleichkommen, d.h. die Wohnung bautechnisch neu ist. Grundlage der bautechnischen Betrachtung ist nicht das Sanierungsobjekt als Ganzes, sondern jeweils die einzelne (Eigentums-) Wohnung als selbständiges Wirtschaftsgut.