Die Beteiligten streiten um die Frage, ob eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts Sonderabschreibungen nach dem Fördergebietsgesetz vornehmen kann, wenn die Gesellschaft selbst nicht betrieblich tätig ist, die das Gebäude selbst nutzenden Gesellschafter das Gebäude jedoch im Rahmen freiberuflicher Tätigkeit nutzen.
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