Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen.
Streitig zwischen den Beteiligten ist die Berücksichtigung von Altersvorsorgebeiträgen als Sonderausgaben nach § 10a des Einkommensteuergesetzes in der im jeweiligen Streitjahr geltenden Fassung (EStG).
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