FG Niedersachsen - Urteil vom 28.02.2001
12 K 773/00
Normen:
EStG § 10 Abs. 1 Nr. 5 ;
Fundstellen:
EFG 2001, 1136

Sonderausgaben; Nachzahlungszinsen - Kein Sonderausgabenabzug bei freiwilliger (Voraus-)Zahlung auf einen noch nicht festgesetzten Nachzahlungszinsbetrag

FG Niedersachsen, Urteil vom 28.02.2001 - Aktenzeichen 12 K 773/00

DRsp Nr. 2001/10750

Sonderausgaben; Nachzahlungszinsen - Kein Sonderausgabenabzug bei freiwilliger (Voraus-)Zahlung auf einen noch nicht festgesetzten Nachzahlungszinsbetrag

1. § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG a.F. ist hinsichtlich des Tatbestandsmerkmals "Zinsen nach § 233 a AO " in der Weise auszulegen, dass nur gezahlte Zinsen zum Sonderausgabenabzug zugelassen sind, die vorher mit der zugrunde liegenden Steuerfestsetzung festgesetzt worden und damit entstanden sind. 2. Die freiwillige Vorauszahlung auf einen noch nicht festgesetzten Nachzahlungszinsbetrag ist nicht als Sonderausgabe nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG a.F. abzugsfähig.

Normenkette:

EStG § 10 Abs. 1 Nr. 5 ;

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob eine freiwillige Zahlung eines noch nicht festgesetzten Nachzahlungszinsbetrages als Sonderausgabe nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 Einkommensteuergesetz (EStG) abzugsfähig ist.