I. Die Antragsteller und Beschwerdegegner (Antragsteller) sind zusammen veranlagte Eheleute. In den Streitjahren 1999 und 2000 bezogen die Antragstellerin sozialversicherungspflichtigen Arbeitslohn in Höhe von 10 802 DM bzw. 12 000 DM und der Antragsteller als Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH nicht sozialversicherungspflichtigen Arbeitslohn in Höhe von 34 172 DM bzw. 41 172 DM. Anwartschaftsrechte auf eine Altersversorgung hat der Antragsteller nicht erworben.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|