1. Der Einkommensteuerbescheid für 2010 vom 20. Juli 2012 in der Fassung der Einspruchsentscheidung vom 6. Dezember 2013 wird dahin geändert, dass die Einkommensteuer mit 14.610 EUR festgesetzt wird.
2. Die Kosten des Verfahrens bis zum 28. Mai 2014 tragen die Kläger zu 61 v.H. und der Beklagte zu 39 v.H.. Die Kosten des Verfahrens ab dem 28. Mai 2014 tragen die Kläger zu 45 v.H. und der Beklagte zu 55 v.H..
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|