Die Kläger sind Eheleute und werden zur Einkommensteuer zusammen veranlagt. Sie waren beide Mitglieder der evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannover. Der Kläger ist selbständiger Landwirt. Das Wirtschaftsjahr läuft vom 01.07. bis zum 30.06. des Folgejahres. Die Klägerin ist Arbeitnehmerin.
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